Allgemeine Fragen und
Fragen zum Vertrag
Ich möchte mein Haus verkaufen/wie gehe ich vor?
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus zu verkaufen und Sie eine/n Immobilienmakler/in beauftragt haben, so übermitteln Sie uns bitte den entsprechenden Vermittlungsauftrag. Wir können aus Gründen des Datenschutzes nur Ihnen bzw. von Ihnen namhaft gemachten Personen Auskunft über Mietsätze bzw. Vertragsinhalte geben. Wenn ein Käufer feststeht, bringen Sie diesen schriftlich mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse und Kaufpreis in Vorschlag. Liegen unsererseits keine Ausschließungsgründe gegenüber dem Kaufinteressenten vor, werden die Vertragsexemplare entsprechend vorbereitet. Die bisherigen Hauseigentümer und Mieter müssen eine Verzichtserklärung (Verzicht auf die Mietrechte) entweder persönlich bei uns im Haus unterfertigen bzw. dieses Dokument mit notariell beglaubigter Unterschrift an uns übermitteln.
Was ist ein Superädifikat?
Ein Superädifikat bezeichnet ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers) auf einem fremden Grundstück errichtet wird. Beim Superädifikat sind der Eigentümer des Bauwerkes und des Grundstückes nicht ident. Das Eigentum wird nicht im Grundbuch eingetragen, sondern durch Urkundenhinterlegung erworben. Die Gebäude selbst können an einen Nachfolgemieter verkauft werden.
Was mache ich, wenn ich die Parzelle weitergeben möchte?
Wenn Sie Ihre Parzelle aufgeben möchten und einen Immobilienmakler beauftragt haben, ersuchen wir Sie um Übermittlung des Vermittlungsauftrages. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nur an Sie bzw. von Ihnen genannte Personen Auskünfte über Mietsätze erteilen. Haben Sie bereits einen Käufer, dann übermitteln Sie uns seinen Namen, sein Geburtsdatum, seine Adresse sowie den Kaufpreis in einem Vorschlag. Wenn von unserer Seite keine Ausschließungsgründe gegen den künftigen Mieter vorliegen, bereiten wir die Vertragsexemplare vor. Die bisherigen Hauseigentümer und Mieter müssen dann mittels Erklärung auf ihre Mietrechte verzichten. Dies geschieht entweder persönlich bei uns im Haus oder durch Übermittlung einer notariell beglaubigten Verzichtserklärung.
Der neue Mieter bekommt aktuell einen 10+10 Mietvertrag angeboten, damit hätte er einen Vertrag mit 20 Jahren Laufzeit.
Auch bei einer Weitergabe innerhalb der Familie (Kinder, Enkel usw.) muss ein Schenkungsvertrag bzw. Kaufvertrag und auch ein neuer Mietvertrag angefertigt werden. Ein Einstieg in den laufenden Mietvertrag ist nicht möglich.
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Kann ich mein Superädifikat im Grundbuch eintragen?
Der Eigentumserwerb des Superädifikates erfolgt nicht durch Verbücherung im Grundbuch, sondern durch die Urkundenhinterlegung bei Gericht in der hinterlegten und eingereihten Liegenschafts- und Bauwerksurkunde, die häufig auch als „Bauwerkskartei“ bezeichnet wird. Neben der Registrierung wird ein Superädifikat lediglich im A2-Blatt im Grundbuch angemerkt. Der erste Eigentümer eines Superädifikats erwirbt das Eigentum originär durch die Bauführung, ohne dass die Hinterlegung einer Urkunde notwendig ist. Jeder nachfolgende Mieter sollte die Eintragung in die Bauwerkskartei veranlassen.
Was mache ich bei Adressänderungen?
Bitte geben Sie uns eine Adressänderung immer schriftlich (per E-Mail mieterservice@esterhazy.at oder Brief) bekannt. Telefonische Adressänderungen können leider nicht akzeptiert werden. Bitte dazu auch die bisherige und die neue Adresse vermerken.
Was ist im Todesfall eines Mieters zu regeln?
Die Rechtsnachfolge im Todesfall ist in den Verträgen geregelt: Im Falle des Ablebens eines Mieters ist dessen Rechtsnachfolger berechtigt, in vollem Umfang für die verbleibende Vertragslaufzeit mit allen Rechten und Pflichten einzutreten. Wenn mehrere Personen den Mietgegenstand gemietet haben, gehen die Mietrechte im Falle des Ablebens eines Mieters automatisch auf den/die überlebenden Mieter über. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens ist darauf zu achten, dass der in der Einantwortungsurkunde namentlich genannte Erbe des Hauses auch Mieter bei Esterhazy wird. Für den Fall, dass mehrere Erben vorhanden sind und sich diese vier Wochen nach Einantwortung nicht auf einen von ihnen, der in das Mietverhältnis eintritt, einigen können, ist das Mietverhältnis aufgelöst. Bitte übermitteln Sie uns im Todesfall eines Mieters eine Kopie der Sterbeurkunde und des Einantwortungsbeschlusses.
An wen wende ich mich, wenn mein Vertrag ausläuft?
Beim Auslaufen Ihres Vertrages werden Sie von uns ca. zwei Monate vorher schriftlich informiert. Bitte nehmen Sie daraufhin Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf. Bei Verlängerung des Mietverhältnisses wird Ihnen ein allfälliger Verlängerungsvertrag in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Beide Verträge sind unterfertigt an uns zurückzusenden. Nach Unterzeichnung durch Esterhazy Immobilien erhalten Sie ein Vertragsexemplar zur weiteren Verwendung.
Kann ich meine Mietrechte weitergeben?
Unser Vertragsverhältnis sieht vor, dass Sie jederzeit innerhalb der Vertragsdauer einen Nachmieter in Vorschlag bringen können. Das an sich unkomplizierte Procedere ist im Mietvertrag sehr genau beschrieben. Aktuell wird dem allfälligen Mietnachfolger im Regelfall ein sogenannter „10+10“ Mietvertrag angeboten – somit hätte der neue Mieter einen Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Gehört die Fläche vor meiner Mietparzelle zu meiner Mietfläche?
Die an Ihr Mietgrundstück angrenzende Fläche ist nicht im Mietvertrag erfasst. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, die angrenzende Fläche instand zu halten und für eine Grasbewachsung zu sorgen. Bepflanzungen sind nicht zulässig bzw. sind diese mit dem Vermieter abzustimmen, das Absperren ist auch nicht möglich. Grundsätzlich sollten die Autos auf der eigenen Parzelle abgestellt werden.