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Haus-Plan

Fragen zum Thema
Bauen

Was ist bei Neu/Umbau zu beachten?
Was ist bei Bauarbeiten zu beachten?
Warum darf ich im Sommer keine Bauarbeiten durchführen?
Muss ich auch eine geringfügige Baumaßnahme bekannt geben?
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Was ist bei Neu/Umbau zu beachten?

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Wenn Sie einen Neu- oder Umbau Ihres Wochenendhauses planen, beauftragen Sie einen Baumeister/Architekten mit der Erstellung eines Planes. Die Voraussetzung für jede Planung ist die strikte Einhaltung der Bebauungsrichtlinien der jeweiligen Gemeinde. Die korrekten Planunterlagen legen Sie bitte Ihren direkt angrenzenden Nachbarn zur Unterschrift vor. Danach übermitteln Sie die Pläne zur Unterfertigung an uns; die baubehördliche Genehmigung erhalten Sie erst, wenn der Grundeigentümer – also Esterhazy Immobilien – die Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt hat.

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Was ist bei Bauarbeiten zu beachten?

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Die Sommerzeit ist vor allem die Zeit, in der unsere Mieter in den Feriensiedlungen Ruhe und Erholung suchen. Baumaßnahmen sind daher in den Monaten Juni, Juli und August nicht gestattet. Davon ausgenommen sind nur Arbeiten, die bei Gefahr in Verzug – etwa bei Rohrbrüchen oder nach Unwettern – notwendig sind. Jegliche Bauarbeiten – also auch die Errichtung von Geräteschuppen, Schwimmbädern oder ähnlich geringfügige Maßnahmen – bedürfen der Zustimmung des Grundeigentümers. Des Weiteren ist eine Anzeige der Baumaßnahme bei der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben.

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Warum darf ich im Sommer keine Bauarbeiten durchführen?

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In den Monaten Juni, Juli und August möchte jeder sein Wochenendhaus genießen. Um allen Mietern bestmögliche Erholung zu ermöglichen, herrscht in dieser Zeit in den Freizeitanlagen Bauverbot. Konkret sind sämtliche Bauarbeiten, die Lärm oder Staub verursachen, zu unterlassen. Ausgenommen sind jedoch Maßnahmen, die aufgrund eines akuten Gebrechens, etwa nach einem Rohrbruch oder Sturm, durchzuführen sind. PAN.VITAL möchte Sie darauf hinweisen, dass grobe Verstöße gegen das Bauverbot zur Auflösung des Mietvertrages führen könnten.

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Muss ich auch eine geringfügige Baumaßnahme bekannt geben?

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Grundsätzlich gilt, dass für jede Art von Baumaßnahmen die Zustimmung des Grundeigentümers, also von Esterhazy Immobilien, einzuholen ist. Dies trifft auch bei der Errichtung von Geräteschuppen, Schwimmbädern und ähnlichen geringfügigen Baumaßnahmen zu. Dafür ist – ohne Ausnahme – die Zustimmung des Grundeigentümers sowie die Anzeige des Bauvorhabens bei der Gemeinde als Baubehörde erforderlich.

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