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Weißes Interieur

Rechte und Pflichten
des Mieters

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Wer muss überhängende Äste und eindringende Wurzeln schneiden?

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Im Falle von über die Grundgrenze hängenden Ästen oder auf die Parzelle eindringenden Wurzeln von Bäumen, die auf dem benachbarten Grund stehen, steht jedem Einzelnen ein Selbsthilferecht zu. Das bedeutet, dass jeder berechtigt ist, die eindringenden Wurzeln und überhängenden Äste eines fremden Baumes/Strauches abzuschneiden oder auch beispielsweise darauf befindliche Früchte zu pflücken. Die Kosten für die Entfernung und die Entsorgung des Überhanges hat man grundsätzlich selbst zu tragen. Es sei denn, es ist bereits ein Schaden eingetreten oder er droht offenbar. Dann hat der Baumeigentümer die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen. Auch eine Beeinträchtigung durch Laub oder Nadeln bestimmter Bäume hat ein Nachbar grundsätzlich zu dulden, da dies in aller Regel ortsüblich ist. Darunter fällt auch der Aufwand für die Beseitigung des Laubes sowie die Reinigung verstopfter Abflüsse oder Dachrinnen.

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Wer bezahlt die Kosten für die Sanierung von Infrastrukturleitungen?

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Für sämtliche Infrastruktur-Zu- und Ableitungen gilt, dass bis zum Übergabepunkt (das ist im Falle der Kanalisation der Hauskontrollschacht, bei Wasser, Gas und Strom der Zähler) der Ver- bzw. Entsorger für die Leitungen verantwortlich ist. Ab dem Übergabepunkt handelt es sich um die jeweilige Hauszuleitung/Hausanschlussleitung. Diese fällt in den Verantwortungsbereich des Hausbesitzers/Anschlussnehmers.

Kann ich etwas gegen den störenden Baum meines Nachbarn unternehmen?

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Blätter oder Nadeln eines Baumes im Nachbargarten sowie auch der Schatten, den ein Baum wirft, gelten als ortsüblich und können daher nicht beeinsprucht werden. Bei überhängenden Ästen steht jedem Parzellenmieter das Selbsthilferecht innerhalb seiner Parzelle zu. Das bedeutet, dass eindringende Wurzeln oder überhängende Äste auf eigene Kosten entfernt werden können. Auch Obst im eigenen Bereich darf gepflückt werden.

Was ist bei einer Kanalverstopfung zu tun?

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Ist der Kanal verstopft, gilt es, rasch Hilfe zu holen. Am besten kontaktieren Sie den Sachbearbeiter Ihrer Feriensiedlung, der Ihnen eine Kanalreinigungsfirma nennt, die die Gegebenheiten in Ihrer Feriensiedlung kennt. Die Firma lokalisiert den Schaden und stellt fest, ob die Schadensabwicklung durch den Mieter oder den Vermieter erfolgen muss. Fällt der Schaden in den Zuständigkeitsbereich des Mieters, ist das Kanalgebrechen seiner Versicherung zu melden. Schäden am Hauskanalstrang fallen in die Zuständigkeit des Mieters, Schäden am Hauptstrang liegen in der Verantwortung des Vermieters.

Wer muss überhängende Äste und eindringende Wurzeln schneiden?
Wer bezahlt die Kosten für die Sanierung von Infrastrukturleitungen?
Kann ich etwas gegen den störenden Baum meines Nachbarn unternehmen?
Was ist bei einer Kanalverstopfung zu tun?
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