
Der Platz vor der Parzelle
ZUFAHRTSBEREICH
Autos ohne Kennzeichen, abgelagerter Schotter oder eigenmächtige Absperrungen außerhalb der Mietparzelle sind kein Kavaliersdelikt. Da die Flächen vor den Parzellen nicht mitvermietet sind, erfordern Nutzungen abseits des rechtmäßigen Abstellens eines Fahrzeuges eine schriftliche Bewilligungen durch Esterhazy Immobilien. Konkret betrifft dies folgende Fälle:
Zwischenlagerung von Schotter/Sand etc. vor der Parzelle
In diesem Fall ist ein Ansuchen bei der Immobilienverwaltung zu stellen und es sind die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, dass Ladegut nicht in den Kanal gelangt oder die Drainage beschädigt

Erstellung eines Hausanschlusses
​Bei der Erstellung eines Hausanschlusses und den notwendigen Grabungsarbeiten bei der Straße muss ein entsprechendes Ansuchen an Esterhazy Immobilien gestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Einbauträger dafür zu sorgen, dass der ursprüngliche Zustand (Asphaltflächen) wiederhergestellt wird.

Absperrungen oder Parkplatzmarkierungen
Ebenso ist es nicht gestattet, Parkplätze vor der Mieterparzelle durch Absperrungen oder Parkplatzmarkierungen für andere zu sperren. Steine oder Stangen, die angebracht wurden, sind zu entfernen

Parkverbotsschilder aufstellen
Ein eigenmächtiges Aufstellen von Parkverbotsschildern ist nicht erlaubt, da die Fläche vor den Parzellen nicht mitvermietet wurde

Baum- und Sträucherbepflanzung
auf Flächen vor oder hinter den Parzellen (Badeweg) darf nur im Auftrag von Esterhazy Immobilien erfolgen. Bei falscher Bepflanzung besteht die Gefahr, dass etwaige Schäden bei Einbauten entstehen können.

Mulde vor der Parzelle
​Das Aufstellen einer Mulde vor der Parzelle erfordert eine Bewilligung und das Treffen notwendiger Sicherheitsvorkehrungen. Die Mulde muss sichtbar gemacht werden, sodass auch in der Nacht niemand anfährt

Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen
vor der Parzelle ist nicht erlaubt

Auf der Parzelle parken
Grundsätzlich sollen alle Mieterinnen und Mieter nach Möglichkeit auf der eigenen Parzelle parken. Die Parkplätze vor der Parzelle sind nicht ausschließlich dem jeweiligen Mieter vorbehalten, sondern können auch von Dritten genutzt werden

Asphaltierungen/Pflasterungen
Bei Asphaltierungs- oder Pflasterarbeiten in der Einfahrtsfläche der Parzelle ist vorab eine Genehmigung einzuholen und ein Prekariumsvertrag abzuschließen. Da diese Arbeiten nicht auf der vermieteten Parzelle, sondern davor vorgenommen werden, besteht für Esterhazy keine Verpflichtung, diese nach zukünftig notwendigen Arbeiten wiederherzustellen

